bei Bilderkult-Rental-Service
Zusatzvereinbarungen
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Allgemeine Mietbedingungen I Geltungsbereich 1. Der Mieter erkennt mit Erteilung des Mietauftrages ausdrücklich die nachstehenden Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen an. 2. Für alle - auch künftige - Rechtsgeschäfte zwischen der Bilderkult-Rent (Vermieter) und dem Kunden (Mieter) gelten ausschließlich diese Mietbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden zurückgewiesen. 3. Vertragsgegenstand ist die Anmietung von fotografischen Geräten und Zubehör sowie Film Geräte und Zubehör (Mietgegenstände). II Vertragsschluss 1. Die Bestellung durch den Mieter stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages dar. 2. Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter kommt erst durch Mietbestätigung seitens des Vermieters zustande. Die Annahme durch den Vermieter kann nur innerhalb von 5 Tagen erfolgen. III Geräteübernahme 1. Der Mieter hat die Geräte unmittelbar nach Empfang auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen und sich von der einwandfreien Beschaffenheit der Mietgeräte zu überzeugen. Die Geräte gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend nach Empfang gerügt worden sind. Eventuelle während der Mietdauer vom Mieter eigenmächtig durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen gehen zu Lasten des Mieters sofern diese nicht vorher von der Bilderkult-Rent schriftlich genehmigt wurden. 2. Bei Auftreten von Mängeln oder Schäden an den Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. IV Nutzung der Mietgegenstände 1. Der Vermieter überlässt die Mietgegenstände dem Mieter für den vertraglich vereinbarten Zeitraum zur Nutzung. 2. Der Tag der Zusendung und der Tag der Rücksendung zählen mit zur Mietdauer. 3. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. 4. Die Mietgegenstände werden ausschließlich zur üblichen Nutzung durch den Mieter überlassen. 5. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln, nicht in den Besitz Dritter zu geben und sicher gegen Entwendung durch Dritte zu verwahren. 6. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände Dritten unentgeltlich oder entgeltlich zu überlassen. Eine Weitervermietung ist untersagt. V Geräterückgabe 1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände an dem auf den letzten Miettag folgenden Werktag an den Vermieter zurückzusenden (Samstage gelten nicht als Werktage). 2. Der Mieter soll zur Rücksendung die vom Vermieter vorgesehene und vorbereitete fachgerechte Verpackung und Versandart nutzen. 3. Der Mieter trägt alle schuldhaft von ihm verursachten Transport- und Verzögerungsschäden. 4. Die Rücknahme der Mietgegenstände durch den Vermieter indiziert nicht, dass diese mangelfrei übergeben wurden. VI Mietpreise und Zahlungsbedingungen 1. Es gelten die auf unsere Internetseite Bilderkult-Rent.de, bei Angebotsabgabe ausgewiesenen Preise. 2. Die Mietdauer beträgt jeweils Vielfache von ganzen Kalendertagen. 3. Die Miete ist inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mietpreis, Versandkosten und Kaution werden sofort auf der Kreditkarte (PayPal) oder Bar reserviert. Dieser Betrag steht Ihnen für weitere Transaktionen nicht zur Verfügung. Sobald wir die Mietgegenstände an Sie versenden buchen wir Mietpreis und Versandkosten ab. Der Kautionsbetrag wird sofort nach Rückerhalt der Mietgegenstände in vereinbartem Zustand storniert. 4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden alle fälligen Beträge der Kreditkarte des Mieters belastet oder Bar bezahlt. 5. Der Mieter ermächtigt den Vermieter alle fälligen Forderungen der hierzu benannten Kreditkarte zu belasten. VIII Haftung des Mieters 1. Der Mieter haftet für von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während sich diese in seinem Besitz befinden. 2. Der Mieter haftet ebenso für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransportart oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. 3. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen. Rechtswidriges Handeln Dritter im Bezug auf die Mietgegenstände ist vom Mieter unverzüglich gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen. 4. Auftretende Mängel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 5. Soweit Schadenereignisse versichert sind, reduziert sich die Verpflichtung auf Schadenersatz um die jeweilige Versicherungsleistung. IX Versicherung Der Mieter ist verpflichtet die Mietgeräte sorgfältig zu behandeln und haftet für einen ordnungsgemäßen und pfleglichen sowie schadensfreien Gebrauch der Mietsache. Teilen Sie uns einen Schadensfall unverzüglich nach bekannt werden des Schadens mit. Die Mitteilung muss schriftlich erfolgen per Brief, Telefax oder E-Mail. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung oder anderem rechtswidrigen Handeln Dritter in Bezug auf die Mietsachen sind Sie verpflichtet, unverzüglich die lokale Polizeibehörde zu verständigen und den Fall in einem Polizeibericht zu protokollieren. |